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ict GmbH information communication technology Kackertstraße 20 52072 Aachen NRW Deutschland Tel:  +49 241 88 949 0 Fax: +49 241 88 949 110 Email: info(at)ictgmbh.net Webseite:         www.ictgmbh.net ict Shop:          www.ictag-shop.de

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Impressum & AGBs

Impressum


ict information communication technology GmbH
Kackertstr. 20
52072 Aachen
Tel: +49 241 88949 0
Fax: +49 241 88949 110
E-Mail: info(at)ictgmbh.net

UStID: DE123596651
Amtsgericht Aachen
HRB 17440

WEEE-Reg.-Nr. DE 43355856

Geschäftsleitung:
Udo Glaser
Oliver Plum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ict GmbH, Aachen

Allgemeines

Lieferungen und Leistungen der ict GmbH erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lizenzbedingungen der Softwarehersteller werden in die Überlassungsbedingungen der ict GmbH einbezogen. Abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Der Umfang der Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus der Bestellung bzw. unserer Auftragsbestätigung. Der Leistungs- und Funktionsumfang der gelieferten Software bestimmt sich nach der Produktbeschreibung des Herstellers.

Vertragsbegründung

Die Annahme einer Bestellung durch die ict GmbH erfolgt durch Lieferung oder Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen. Angebote der ict GmbH sind freibleibend, wenn keine zeitliche Begrenzung erfolgt. Technische Daten und Beschreibungen aus Werbematerialien und/oder Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der ict GmbH bestätigt werden. An überlassenen Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält die ict GmbH das Eigentums- bzw. das Urheberrecht.

Rücktritt vom Vertrag

Die ict GmbH kann vom Vertrag zurücktreten,

- wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht oder ein rascher Vermögensfall eintritt und der Kunde keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringen kann.

Form- und Konstruktionsänderungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Lieferungen und Leistungen

Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die durch höhere Gewalt oder andere Betriebsstörungen entstehenden Verzögerungen bei der ict GmbH oder dem Vorlieferanten, verlängern die Lieferfristen entsprechend. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung seitens des Abnehmers/Kunden voraus. Bei vereinbarten Schulungsleistungen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Die ict GmbH kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

Softwareüberlassung

Dem Kunden wird das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software in unveränderter Form selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges in der Bestellung bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät. Die Nutzung auf veränderten oder mehreren Geräten bzw. in einem Netzwerk bedarf der schriftlichen Zustimmung der ict GmbH. Die Benutzerdokumentation kann elektronisch gespeichert werden. Eine Vervielfältigung ist nur zu eigenem Gebrauch oder zu Sicherungszwecken zulässig. Die gedruckte Benutzerdokumentation darf nicht vervielfältigt werden.

Die Verantwortung für die Sicherung der Programme und Daten liegt ausschließlich beim Anwender. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datenträgern und Dokumentationen dürfen nicht entfernt werden. Gesondert als solche ausgezeichnete Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers haben Vorrang vor den Bedingungen der ict GmbH. Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Softwareüberlassung kann die ict GmbH das Nutzungsrecht schriftlich kündigen, ohne daß die Lizenzgebühr erstattet wird.

Mitwirkung des Kunden

Alle vorbereiteten Maßnahmen zur Installation eines Computersystems läßt der Kunde auf seine Kosten und auf seine Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen der ict GmbH durch fehlerhafte oder unzureichend vorbereitete Maßnahmen trägt der Kunde. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, verlängert sich entsprechend die Frist zur Lieferung bzw. zur Leistung. Das Recht der ict GmbH aus Annahmeverzug bleibt bestehen. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung nach Vorgaben der ict GmbH her.

Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, daß der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnosen und detaillierte Beschreibungen des Störungsbildes.
Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und Tests mit. Der ict GmbH wird der Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

Die Verantwortung für die Sicherung der Programme und Daten liegt ausschließlich beim Anwender. Der Kunde ist für angemessene Umfeld Bedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Der Kunde ist grundsätzlich für die Einhaltung von Sicherheitsstandards verantwortlich, die dem aktuellen Stand der Technik bei EDV-gestützten Arbeiten entsprechen. Dies gilt insbesondere für den Schutz seiner Datennetze vor unberechtigten Zugriff durch Angestellte oder Dritte. Der Kunde trägt zudem auch dafür Sorge, dass seine Sicherheitssignaturen in der Firewall und sonstigen Sicherheitselementen immer aktuell sind und durch automatische Updates ein höchstmöglicher Schutz vor Viren, Trojaner, Spam oder sonstigen Angreifern gewährleistet ist Soweit für die Erbringung der Leistungen Einsätze vor Ort erforderlich Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen einräumen und alle erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Daten- und Telekommunikationseinrichtungen, verschließbare Lagerräume etc.) auf seine Kosten sowie alle notwendigen Informationen oder Daten als auch personelle Unterstützung zur Verfügung stellen. Er wird der ict GmbH während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.

Bei Bedarf stellt der Kunde der ict GmbH unentgeltlich verschließbare Lagerräume, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal zur Verfügung. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und Tests mit. Der ict GmbH wird der Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich ausschließlich Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

Übergabe

Bleibt der Kunde mit der Annahme länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, kann die ict GmbH eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist die ict GmbH berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Kunde die Abnahme oder ist offenkundig nicht in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, entfällt die Setzung der Nachfrist. Der Schadensersatz beträgt 20% des Preises des Liefergegenstandes, wenn die ict GmbH keinen höheren Schaden nachweist. Bei Annahmeverzug kann die ict GmbH Mehraufwendungen für Bereitstellung, Aufbewahrung und Erhaltung des Vertragsobjektes verlangen.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur – auch bei Teillieferungen – über, und zwar auch dann, wenn die ict GmbH noch andere Leistungen übernommen hat oder bei Rücksendungen. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert. Transportschäden sind unmittelbar vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Verzögert sich der Versand durch vom Kunden zu vertretende Umstände, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Preise, Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise gemäß Bestellung bzw. Auftragsbestätigung. Ist kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß ict-Preisliste, ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Besondere Verpackungen, Transportversicherungen, Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisungen, Schulungen und Reisekosten nicht enthalten. Rechnungen, auch Teilrechnungen, sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Rechnungen sofort fällig. Die ict GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug kann die ict GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten – bei einem Kaufmann in Höhe von 8 Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Höhere Verzugszinsen müssen von der ict GmbH durch einfache Bankbestätigung nachgewiesen werden. Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn sich die Vertragspartner darüber verständigt haben.

Eigentumsvorbehalt

Die ict GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Bei Pfändungen ist die ict GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt der ict GmbH seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, tritt der Kunde der ict GmbH mit Vorrang vor der übrigen Forderung den Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen, steht der ict GmbH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Preises des verarbeiteten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Preis der anderen Sache ergibt. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung treuhänderisch für die ict GmbH einzuziehen. Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltsgründe vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, erlischt diese Einziehungsvollmacht. Das Weiterveräußerungsrecht des Kunden gilt damit ebenfalls als widerrufen. Die ict GmbH ist berechtigt nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung die Sicherheitsabtretung offenzulegen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten. Der Kunde hat der ict GmbH alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die die ict GmbH zur Durchsetzung seiner Absprache benötigt. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter hat der Kunde der ict GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug ist die ict GmbH nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die ict GmbH ist berechtigt nach Androhung den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Der Kunde wird die im Eigentum der ict GmbH stehenden Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern. Bei Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür sorgen, daß der ict GmbH ein dem verlängertem Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht eingeräumt wird.

Mängelhaftung

Die ict GmbH gewährleistet, daß von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, d.h. dass sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einen nach der Art des Produkts übliche Beschaffenheit haben. Abweichungen, die den Wert der Tauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen, sind keine Mängel. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann daher eine absolut fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden. Die ict GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der die von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Gegenstandes schriftlich angezeigt werden. Mängelhaftungsansprüche eines Kaufmanns wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung angezeigt werden. Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert die ict GmbH nach ihrer Wahl nach. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung.

Ist ein reklamierter Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde

- an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat,

- während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers der Geräte entspricht.

Die ict GmbH leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und unterlassener notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnungen oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Der Gewährleistungsansprch verjährt in sechs Monaten nach Lieferdatum bzw. bei Durchführung von Installationsarbeiten oder Serviceleistung sechs Monate nach deren Abnahme.

Herstellergarantie

Ist die ict GmbH nicht Hersteller eines Liefergegenstandes, gibt die ict GmbH die vom Hersteller anerkannte Mängelhaftung an seinen Kunden weiter. Für die Erfüllung der Mängelhaftung des Herstellers steht die ict GmbH nicht ein.

Haftung

Die ict GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Übernahme einer Garantie und von ihm zu vertretende Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet die ict GmbH auch in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Verletzt die ict GmbH schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ist der Kunde Kaufmann, haftet die ict GmbH nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese Nebenpflichten verletzt haben. Im übrigen ist die Haftung der ict GmbH ausgeschlossen.

Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter

Die ict GmbH haftet nicht, wenn die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte bzw. Urheberrechte Dritter verletzt, es sei denn, der ict GmbH sind entgegenstehende Rechte Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Die ict GmbH stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Kunden eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechts bzw. Urheberrechts infolge der Benutzung des Liefergegenstandes geltend machen, sofern der Kunde die ict GmbH von der Geltendmachung derartiger Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat und der ict GmbH sämtliche Regelungen vorbehalten bleiben. Die ict GmbH haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechts- bzw. Urheberrechtsverletzungen infolge unsachgemäßer Verwendung der Liefergegenstände oder deren Einsatz in Verbindung mit einem nicht von der ict GmbH gelieferten Produkt beruhen.

Ausfuhrgenehmigungen

Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-Hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtungen einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen. Die ict GmbH ist nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen Exportkontrollrecht führen würde.

Nebenabreden, Vertragsänderungen und –ergänzungen, Form

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der ict GmbH zuständige Gericht, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde bei Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet auf diese Vertragsbeziehung Anwendung. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Salvatorische Klausel

Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Bestimmung enthält, die ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Vertag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der im vorhergehenden Absatz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort ist Aachen

Die ict GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen.

Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag, darf der Kunde/Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung der ict GmbH übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag.

Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel, sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich anzuzeigen.

Stand: 01.04.2012

GmbH